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VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMEMTS UND
DES RATES
vom 9. März 2011
zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von
Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates
(Text von Bedeutung für den EWG)
ANHANG III
LEISTUNGSERKLÄRUNG
Nr.2
- Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:
Bausatz 2-lagige Verbundabdichtung „WILOTEKT-PLUS“
- Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauprodukt gemäß Artikel 11 Absatz 4:
Europäische Technische Bewertung ETA-03/0049/ CE
a) WILOTEKT-Grundierung ETA-03/0049/ CE
b) WILOTEKT-Bewehrungseinlage ETA-03/0049/ CE
c) WILOTEKT-Elastomerbitumen ETA-03/0049/ CE
d) WILOTEKT-Polymerbitumen- Dachdichtungsbahn ETA-03/0049/ CE
(Anhang A2/ A1 der ETA-03/0049)
Hier z.B. WILOTEKT-Elastomerbitumen
CE Bausatz 2-lagie Verbundabdichtung „WILOTEKT-PLUS“ WILOTEKT-Elastomerbitumen bausysteme vertriebsgesellschaft mbh, A-6370 Kitzbühel 04 ETA-03/0049 Brandverhalten gemäß EN 13501: Klasse E Keine gefährlichen Stoffe vorhanden |
Bausatz-Komponente (auf der Verpackung)
3. Vom Hersteller vorgesehener Verwendungszweck oder vorgesehene Verwendungszwecke des Bauprodukts gemäß der anwendbaren harmonisierten technischen Spezifikationen:
Europäisches Bewertungsdokument (EAD) 030065-00-0402
4. Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke und Kontaktanschrift des Herstellers gemäß Artikel 11 Absatz 5
bausysteme vertriebsgesellschaft mbh (bvg), WILOTEKT, bvg,
Kichplatz 1, A 6370 Kitzbühel, Österreich (www.wilotekt-plus.eu)
5. entfällt
6. System oder Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts gemäß Anhang V.
Europäische Technische Bewertung ETA-03/0049
7. entfällt
8. Im Falle der Leistungserklärung, die ein Bauprodukt betrifft, für das eine
Europäische Technische Bewertung ausgestellt worden ist.
Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin, Deutschland
Erteilung am 26. Mai 2017
9. Erklärte Leistung
Anmerkungen zur Tabelle:
1. Spalte 1 enthält die Auflistung der Wesentlichen Merkmale, wie sie in den harmonisierten technischen Spezifikationen für den beziehungsweise die Verwendungszwecke nach Nr. 3 festgelegt wurden.
2. Spalte 2 enthält für jedes in Spalte 1 aufgeführte Wesentliche Merkmal die erklärte Leistung gemäß den Anforderungen von Artikel 6, ausgedrückt in Stufen oder Klassen oder in einer Beschreibung in Bezug auf die jeweiligen Wesentlichen Merkmale. Wird keine Leistung erklärt, werden die Buchstaben „NPD“ (No Performance Determined/ keine Leistung festgelegt) angegeben.
3. Für jedes in Spalte 1 aufgeführte wesentliche Merkmal enthält Spalte 3:
a) entfällt
oder
b) die Fundstelle und das Datum des entsprechenden Europäischen Bewertungsdokuments, soweit verfügbar, und die Referenznummer der verwendeten Europäischen Technischen Bewertung.
Wesentliche Merkmale (siehe Anmerkung 1) ETA-03/0049 |
Leistung (siehe Anmerkung 2) ETA-03/0049 |
Harmonisierte technische Spezifikation (siehe Anmerkung 3) ETA-03/0049 |
Wenn gemäß den Artikeln 37 oder 38 die Spezifische Technische Dokumentation verwendet wurde, die Anforderungen, die das Produkt erfüllt:
10.Die Leistung des Produkts gemäß den Nummern 1 und 2 entspricht der
erklärten Leistung nach Nummer 9.
Verantwortlich für die Erstellung dieser Leistungserklärung ist allein der Hersteller gemäß Nummer 4.
Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von
Ing. Roland von Wielemans
Kitzbühel, den 01. Juni 2017